...zeitgemäß leben und wohnen...

Ambulanter Dienst: Unsere Beratungsleistungen im Überblick 

  • Pflegeberatungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • individuelle Pflegeberatung (nach § 45 SGB XI): Schulung für pflegende Angehörige, Beratung schon vor Krankenhausentlassung (Überleitungspflege)
  • Hilfe bei der Vermittlung von Tages-, Kurzzeit- und Heimpflegeplätzen
  • Beratung über benötigte Pflegehilfsmittel


 

Individuelle

Beratung  und Überleitungspflege

Noch während des Krankenhausaufenthaltes besteht die Möglichkeit eines ausführlichen Beratungsgespräches.

Dabei wird unter Berücksichtung der jeweiligen Erkrankung erörtert, welche individuellen Pflegeschwerpunkte zu setzen sind.
Versorgung und Einsetzbarkeit verschiedener Hilfsmittel in Ihrer Wohnung werden rechtzeitig abgeklärt.
 

  • Ist ein Pflegebett zu empfehlen?
  • Kann ein Pflegelifter zum Aufstehen eingesetzt werden?
  • Wie können Toilettengänge vereinfacht werden?


Melden Sie sich rechtzeitig!

Durch eine frühe Kontaktaufnahme wird es leichter, die häusliche Weiterversorgung im Pflegefall ganz ohne Qualitätsverluste zu organisieren. Bei der Beschaffung der von Ihnen benötigten Hilfsmittel unterstützen wir Sie gerne.

Auch mit allen anderen Berufsgruppen, die evtl. bei der weiteren Versorgung beteiligt sind, wie z.B. Krankengymnastik, Logopädie (Sprachtherapie), nehmen wir Kontakt auf.

Wenn Sie als Angehöriger die pflegerische Versorgung ganz oder teilweise selbst übernehmen, besteht die Möglichkeit, sie individuell zu schulen. Bei Ihnen zu Hause lernen Sie zusammen mit Ihren Angehörigen, wie Sie am Besten mit den gesundheitlichen Einschränkungen umgehen können.

Wichtig ist immer eine rücken schonende Arbeitsweise, eine fachgerechte Lagerung und ein sachgerechter Umgang mit den Hilfsmitteln. Die Pflegeberaterin versucht Lösungen für Ihre speziellen Probleme in der Pflege zu finden.

So können Ihre Unsicherheiten und Ängste frühzeitig ausgeräumt werden.